Energie-Monitoring - Datenerhebung vom 7. April bis 9. Mai 2014

07.04.2014

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt werden daher vom 7. April bis zum 9. Mai 2014 Daten zum Monitoring 2014 erheben.

Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur ist auf § 35 EnWG gestützt. Über die Ergebnisse des Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, veröffentlicht die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich einen Bericht. Die Monitoring-Aufgabe des Bundeskartellamtes ist auf § 48 Abs. 3 GWB gestützt und bezieht sich auf Fragen der Marktöffnung, der Transparenz und des Wettbewerbs auf der Großhandels- und Endkundenebene. Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht über das Ergebnis seiner Monitoring-Tätigkeit nach § 48 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 3 GWB ist in den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur nach § 63 Abs. 3 EnWG der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoringtätigkeit.

Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt arbeiten bei der Vorbereitung und Erstellung der Berichte zusammen. Die Bundesnetzagentur ist die erhebende Behörde für Fragebögen 2, 3, 5 bis 8, sowie 10 und 11. In den Fragebögen 1, 4 und 9 ist für jede Frage die jeweils erhebende Behörde gekennzeichnet. Die Bündelung der Fragen in gemeinsamen Fragebögen soll den Interessen der am Monitoring beteiligten Unternehmen an der Minimierung des Verwaltungsaufwands gerecht werden.

Alle in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. die jeweiligen Konzerngesellschaften, die in einzelnen Bereichen (Erzeugung, Import, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel, Vertrieb etc.) tätig sind, werden gebeten, die für ihr Geschäftsfeld relevanten Fragebögen ausgefüllt an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de zu senden. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Obergesellschaften bei Konzernen ist nicht vorgesehen. Die in den Fragebögen vorzunehmenden Angaben beziehen sich nur direkt auf das jeweilige Unternehmen und nicht auf Unternehmen, an denen das antwortende Unternehmen beteiligt ist.

Es sind nur die Fragebögen zu beantworten, welche für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Die aktuellen Fragebögen und Definitionslisten zur Datenerhebung 2014 sind als Excel-Dokumente ab dem 7. April 2014 über die Internetseiten der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de und des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de abrufbar.

An gleicher Stelle findet sich eine zusammenfassende Übersicht (PDF-Datei) zu den in der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen; darin wird auch dargestellt, inwieweit die konsultierten Fragebögen und das Portal überarbeitet worden sind.

Die Antworten der Marktteilnehmer in den Fragebögen werden im Monitoringbericht 2014 nur in zusammengefasster Form veröffentlicht. Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen werden gewahrt.

Soweit vom jeweiligen Unternehmen gewünscht, kann es die Angaben verschlüsselt übermitteln; dazu kann neben den Fragebögen ein bestimmtes, einfach zu handhabendes Verschlüsselungswerkzeug heruntergeladen werden. Alternativ können die Antworten per CD übersandt werden an:


Bundesnetzagentur
Referat 603 - Monitoring
Tulpenfeld 4
53113 Bonn


Die Fragebögen sind hier abrufbar.

Rückfragen zu den Fragebögen können ebenfalls an die E-Mail-Adresse monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff: „Rückfrage Monitoring 2014“ übersendet werden (bitte möglichst getrennt von einer Übersendung von Fragebögen). Zudem steht eine gesondert geschaltete Monitoring-Rufnummer 0228 – 14 59 99 für die Zeit der Datenerhebung zur Verfügung.

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