Händlerbefragung im Verfahren gegen die adidas AG

07.05.2013

Das Bundeskartellamt startet heute eine Web-Befragung von ca. 3000 Einzelhändlern, die Produkte der adidas AG im stationären und im Internethandel anbieten.

Das Bundeskartellamt prüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Auswirkungen der E-Commerce Vertriebsbestimmungen der adidas AG im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Onlinehandels, u.a. in Form eines Verbotes des Verkaufs über offene Drittplattformen.

Die Händlerbefragung soll möglichst umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen der Vertriebsbestimmungen auf die Einzelhändler sowie zur Bedeutung der Marke adidas liefern. Die befragten Einzelhändler werden gebeten, unter dem Link https://www.fragebogen-bundeskartellamt.de nach Eingabe ihrer persönlichen Nutzerkennung einen Fragebogen auszufüllen. Es wurde eine Internet-gestützte Befragung gewählt, um eine große Zahl von Händlern zu erreichen und eine effiziente Datenauswertung zu ermöglichen.

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