"In Bayern ist der Holzverkauf seit vielen Jahren wettbewerblich organisiert"

Staatsanzeiger: Forst BW vermarktet schon lange das Holz für zahlreiche Kommunen und private Waldbesitzer. Warum ist das nun ein Thema für das Bundeskartellamt geworden?

Andreas Mundt: Das Thema Rundholzvermarktung begleitet das Kartellamt schon seit einigen Jahren. Wir haben bereits 2008/2009 ein Verfahren gegen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz geführt. Damals haben wir geglaubt, eine Lösung gefunden zu haben. Wir haben uns aber vorbehalten, nach fünf Jahren noch mal das Ergebnis zu überprüfen. Inzwischen haben uns erneut Beschwerden von Marktteilnehmern erreicht. Sie monieren, dass sich im Markt in diesem Zeitraum wenig verändert habe und es nicht wettbewerblicher geworden sei. Beides zusammen war für uns Grund genug, das Verfahren noch mal aufzunehmen.

Staatsanzeiger: Es gibt auch andere Bundesländer, die ähnliche Strukturen haben wie Baden-Württemberg. Wird gegen die auch vorgegangen?

Mundt: Momentan befassen wir uns mit Baden-Württemberg. Aber wir werden uns unter Umständen auch weitere Bundesländer ansehen, darunter Nordrhein-Westfalen. Ich warne aber davor, dass man Baden-Württemberg als Blaupause für andere Bundesländer nimmt. So einfach ist das in der Regel nicht. Jeder Fall ist anders. Die Marktstrukturen sind in jedem Bundesland unterschiedlich und auch die Holzvermarktung ist je nach Bundesland anders organisiert.

Staatsanzeiger: Warum hat man sich als erstes Baden-Württemberg angeschaut?

Mundt: Das geht auf die Beschwerden zurück, die wir bekommen haben. Viele betrafen Baden-Württemberg.

Staatsanzeiger: Wo sehen Sie die Wettbewerbsverzerrung?

Mundt: Wir haben den Staatswald, den Körperschaftswald und den Privatwald. Derzeit wird der Wald aus allen drei Bereichen gemeinsam vom Land vermarktet. Und diese Vermarktung deckt 60 Prozent des eingeschlagenen Rundholzes in Baden-Württemberg ab. Wenn wir jetzt in der lupenreinen Privatwirtschaft wären, würden wir von einem Vertriebskartell sprechen. Unser Bestreben ist es, diese gemeinsame Vermarktung aufzubrechen, mit dem Ziel, dass die Kunden nicht mehr einem monolithischen Block gegenüberstehen, sondern dass sie eine Verhandlungsposition aufbauen können, weil sie tatsächlich auf Wettbewerber ausweichen können. Ein wichtiger Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion oft vergessen wird: Waldbesitzer, die unabhängig vom Land vermarkten, können auch in Zukunft Kooperationen eingehen.

Staatsanzeiger: Rechnen Sie durch Ihre Entscheidung mit sinkenden Holzpreisen?

Mundt: Die Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es, den Wettbewerb zu schützen. Unser ganzes Wirtschaftssystem baut auf der Erkenntnis auf, dass Wettbewerb gut ist für niedrige Preise, gute Produkte und Innovation. Das gilt in allen Bereichen, sicherlich auch in der Holzvermarktung. Wenn Sie auf Wettbewerber ausweichen können, stimuliert das die Marktkräfte und am Ende hat dies natürlich auch einen positiven Einfluss auf die Preise. Der Vertrieb von Holz ist keine hoheitliche Aufgabe, das ist eine private, eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Staatsanzeiger: Das Bundeskartellamt zählt bereits die vorbereitenden Arbeiten für die Holzernte, wie etwa das Auszeichnen der Bäume, zum Verkauf. Ist der Verkaufsbegriff nicht sehr weit gefasst?

Mundt: Es wäre zu spät, erst beim Verkauf anzusetzen. Vielmehr muss man fragen, was den Wettbewerb eigentlich behindert. Wenn Sie die Auszeichnung des Holzes als vorgelagerte Leistung aus dem Wettbewerb ausklammern, dann nehmen Sie einen sehr wichtigen Wettbewerbsparameter heraus, nämlich die Menge. Die Menge bestimmt auch den Preis. Und wer auszeichnet, der bestimmt über die Menge. Wenn die Menge vorher festgelegt worden ist, können Sie hinterher über den Preis nicht mehr viel verhandeln. Deswegen ist es aus unserer Sicht so wichtig, dass nicht nur die Vermarktung als letzter Schritt in der Kette wettbewerblicher wird, sondern dass auch die vorgelagerten Handlungen, die zu Wettbewerb führen können, im Wettbewerb vollzogen werden. Die Leistungen der Forstämter für Waldbesitzer müssen künftig kostendeckend erbracht werden.

Staatsanzeiger: Werden die gesellschaftlichen Leistungen, die ein Waldbesitzer etwa im Naturschutz- und Erholungsbereich erbringt, nicht anerkannt?

Mundt: Das wird schon anerkannt und der Staat kann, wenn er will, diese Leistungen fördern. Aber wenn der Staat mit seinen Leistungen in Wettbewerb tritt – und darüber reden wir hier – darf er gegenüber Privaten keinen Wettbewerbsvorteil dadurch erhalten, dass er es sich erlauben kann, nicht kostendeckend zu arbeiten. Ein kostendeckendes Angebot ist, wenn die Forstämter die Bewirtschaftung übernehmen, im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit gegenüber den privaten Anbietern, die teilweise genau dieselbe Leistung erbringen. Anderenfalls könnten Private bei diesen Leistungen gar nicht in Wettbewerb zum Staat treten.

Staatsanzeiger: Die Entscheidung der Kartellwächter hat weitreichende Auswirkungen: Im Forstbereich wird es zum dritten Mal in zehn Jahren neue Strukturen geben müssen, das Waldgesetz muss geändert werden. Berücksichtigen Sie auch die möglichen Folgen?

Mundt: Wir schauen uns natürlich ganz genau an, welche Auswirkungen unsere Maßnahmen insgesamt haben. Auf die Forstverwaltung kommen in der Tat einige Veränderungen zu. Wir kennen das aus unserer Fallpraxis: Sobald Sie Geschäftsmodelle und gewohnte Abläufe ändern müssen, entsteht Unruhe. Das ist bei der öffentlichen Verwaltung nicht anders als bei Unternehmen. Ich glaube jedoch nicht, dass die Änderungen so groß sein werden, dass sie nicht stemmbar sind. Und wir verlangen ja auch nichts Unmögliches. In Bayern etwa ist der Holzverkauf seit vielen Jahren wettbewerblich organisiert.

Staatsanzeiger: Was machen die Bayern anders?

Dort verkauft das Land nur sein eigenes Holz. Die privaten und kommunalen Waldbesitzer kümmern sich selbst um die Vermarktung ihres Holzes und kooperieren dabei auch miteinander. Das würden wir auch in Baden-Württemberg gerne sehen.

Das Gespräch führte Stefanie Schlüter.

Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, 5.9.2014.

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