"Jedes Kartell ist anders"

LZ: Herr Mundt, das Kartellamt hat in diesem Jahr Bußgelder in Höhe von 981 Millionen Euro verhängt. Was sind die Ursachen für diesen Rekord?

Mundt: Wir haben die Kartellverfolgung in den zurückliegenden Jahren neu organisiert und die wichtige Kronzeugenregelung wurde im Jahr 2006 verfeinert. Eine Rolle spielt sicher auch die Erhöhung der Bußgelder. Das Thema ist endgültig in den Chefetagen angekommen. Dadurch erhalten wir heute auch mehr Hinweise als in der Vergangenheit. Derzeit ernten wir die Früchte dieser Verbesserungen.

LZ: Der Löwenanteil der Kartelle entstammt dem Konsumgüterbereich, Herstellerkartelle dominieren. Dennoch ermitteln Sie mit viel Aufwand im Lebensmittelhandel. Ist das kein Widerspruch?

Mundt: Es stimmt nicht, dass der Löwenanteil der Kartelle im Konsumgüterbereich angesiedelt ist. Wir sind ja auch bei Transportbeton, Großdampfkesseln und Bergbauspezialarbeiten tätig geworden. Die mediale Aufmerksamkeit ist bei Bier, Kaffee und Zucker nur ungleich höher. Ich vermag im Übrigen keinen Widerspruch zu erkennen.

LZ: Wieso nicht?

Mundt: Es ist offensichtlich, dass Edeka, Rewe, Aldi und Lidl/Kaufland – vier Unternehmen, die 85 Prozent des Lebensmittelhandels auf sich vereinen – ein großes Potenzial für Marktmacht haben. Deshalb haben wir die Sektoruntersuchung eingeleitet. Die starke Position des Handels entbindet die Hersteller aber nicht davon, sich kartellrechtskonform zu verhalten.

LZ: Treffen Sie mit den Verfahren nicht vor allem den Mittelstand?

Mundt: Dieser Vorwurf verfängt nicht. Allein die Beispiele Bier und Kaffee zeigen, dass auch multinationale Konzerne an Kartellen beteiligt sind. Jedes Kartell ist anders und hat ganz eigene Strukturfragen.

LZ: Sie schrecken nicht vor hohen Bußgeldern zurück. Sind dreistellige Millionenbeträge gerechtfertigt?

Mundt: Über die Bußgelder gibt es immer Diskussionen. Den Betroffenen sind sie zu hoch, den anderen, darunter Verbraucherschützer, zu niedrig. Ich denke, wir haben über unsere Bußgeldleitlinien das richtige Maß gefunden. Beim Wurstkartell haben wir gezeigt, dass wir gerade auch bei mittelständischen Unternehmen bei der Bebußung mit Augenmaß vorgehen.

LZ: Auch die Praxis der Settlements steht in der Kritik. Alfred T. Ritter, Geschäftsführer von Ritter Sport, rückt das Vorgehen der Behörde in einem Buch in die Nähe von Nötigung. Kleine Unternehmen würden ins Settlement getrieben, um Beweise gegen Konzerne vorlegen zu können, heißt es.

Mundt: Ich weise diesen Vorwurf mit aller Entschiedenheit zurück. Wir pressen niemanden in ein Settlement. Den konkreten Fall kommentiere ich nicht, aber für ein Settlement gibt es klare Regeln. Wir gehen erst in die Verhandlungen, wenn der Fall so weit ausermittelt und abgeschlossen ist, dass ein Beschluss ergehen kann. So gehen wir in allen Fällen vor. Wir arbeiten nicht mit Wildwestmethoden.

LZ: Die Lebensmittelbranche wartet mit Spannung auf die Veröffentlichung der Sektoruntersuchung. Wann wird es so weit sein?

Mundt: Nach unseren derzeitigen Plänen Ende dieses Monats.

LZ: Zu welchem Ergebnis kommt das Kartellamt? Besteht eine „Gefährdungslage“ für den Wettbewerb?

Mundt: Die Sektoruntersuchung wird keine pauschale Aussage zur Nachfragemacht zum Ergebnis haben. Sie hat im Wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen ist sie ein Beitrag zur öffentlichen Debatte um die Nachfragemacht des Handels. Wir stellen hierfür eine solide Datengrundlage zur Verfügung. Zum anderen dient uns die Erhebung als Instrumentenkasten für künftige Verfahren in der Branche. Insofern haben wir bei der Edeka-Entscheidung bereits von der Untersuchung profitiert.

LZ: Den Edeka-Beschluss zum Anzapfverbot bewerten Sie als Grundsatzentscheidung. Was sind die Kernaussagen?

Mundt: Wir sehen einen Missbrauch insbesondere bei Forderungen ohne entsprechende Gegenleistungen, Rosinenpickerei, dem gezielten Herausgreifen einzelner Bestandteile einer Vereinbarung sowie pauschalen Sonderboni, die ohne Begründung gefordert werden. Auch die rückwirkenden Konditionsforderungen verdeutlichen, dass es um sehr fundamentale Punkte ging. Die Entscheidung hat daher grundsätzliche Bedeutung – auch für die Zukunft. Sie fügt sich nahtlos in die Diskussion ein, die auf europäischer Ebene zum Thema „Unfair Practices“ geführt wird. Dort werden diese Punkte aufgegriffen. Die EU-Kommission plant aber freiwillige Branchenvereinbarungen und keine unmittelbaren regulatorischen Eingriffe. Die Kommission spricht von freiwilligen Selbstverpflichtungen und bestärkt die Mitgliedsstaaten gleichzeitig darin, ihr nationales Instrumentarium zu nutzen. Eine spätere Regulierung ist damit ja nicht völlig ausgeschlossen. Wir wollen keine europäische Regulierung, weil aus unserer Sicht das Zusammenspiel von Selbstverpflichtung und Anzapfverbot der richtige Weg ist.

LZ: Steht die Edeka-Entscheidung in diesem Zusammenhang?

Mundt: Mit dem Edeka-Beschluss versuchen wir, in diesem ökonomisch umstrittenen Bereich eine Linie zu finden, die für uns und die Unternehmen handhabbar ist. Mit anderen Worten: Nur auf Freiwilligkeit wollen wir in diesem Bereich nicht setzen; ein Bußgeld wäre andererseits zu viel, ist allerdings im Wiederholungsfall auch nicht ausgeschlossen. Für alle Marktteilnehmer ist diese Vorgehensweise besser als eine Regulierung, die die Handlungsfreiheit wesentlich weiter einschränken würde.

LZ: Edeka hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Welche Punkte halten Sie für angreifbar?

Mundt: Wir begrüßen die gerichtliche Klärung. Bisher gab es nur zum Bestwertabgleich eine höchstrichterliche Entscheidung. Die anderen Fragen sind neu und bewegen sich auf ökonomisch schwierigem Terrain. Aus unserer Sicht geht es aber bei allen Punkten um klare Verstöße, die auch vor Gericht Bestand haben werden.

LZ: Im so genannten „Vertikal-Fall“, den Verfahren, die 2010 mit Durchsuchungen bei elf Handelsunternehmen und vier Markenartikel-Herstellern begannen, ist von drohenden Bußgeldern in zweistelliger Millionenhöhe die Rede. Wann ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen?

Mundt: Das Gros der Verfahren wird in diesem Jahr abgeschlossen, einige erst im nächsten Jahr. Der Fall ist sehr komplex, viele Unternehmen sind beteiligt, und es ist völlig verfrüht über die Höhe der Bußgelder zu spekulieren.

LZ: Verfahrensbeteiligte kritisieren, dass Ihre Behörde Usancen verfolgt, die seit Jahren Gang und Gäbe seien.

Mundt: Nicht wenige Kartelle existieren ja auch über viele Jahre, was nichts über ihre Zulässigkeit aussagt. Wenn die Ergebnisse in diesem Fall auf dem Tisch liegen, wird das Verständnis für unser Vorgehen sicherlich ausgeprägter sein. Es geht nicht um den sogenannten Graubereich, sondern um glasklare Kartellverstöße, um verbotene Absprachen. Über andere Verhaltensweisen werden wir im Anschluss an die Entscheidungen mit der Branche diskutieren müssen.

LZ: Wird es eine zweite Handreichung des Kartellamts zu vertikalen Preisbindungen geben, nach dem Vorbild der österreichischen Wettbewerbsbehörde?

Mundt: Das werden wir im Nachgang entscheiden. Die Österreicher haben einen guten Leitfaden vorlegt. Wir werden dies im Einzelnen prüfen.

LZ: Der stationäre Fachhandel und Markenhersteller kritisieren das Vorgehen des Amtes gegen Verkaufsverbote auf Onlineplattformen. Warum sind Sie hier aktiv?

Mundt: Weil sich Händler bei uns beschweren, dass ihnen der Onlinevertrieb durch das Marktplatzverbot faktisch untersagt wird, während der Hersteller oder große Händler die Waren im Internet vertreiben. Uns geht es nicht darum, pauschal den Onlinehandel zu öffnen. Wir haben nichts gegen selektive Vertriebssysteme. Sie müssen aber – online wie offline – angemessen und diskriminierungsfrei sein und dürfen Händler, die ja am Selektivvertrieb teilnehmen, nicht benachteiligen.

LZ: Das Nachrichtenmagazin Spiegel bezeichnete das Kartellamt in diesem Zusammenhang als den „Totengräber des Fachhandels“.

Mundt: Die Diskussion ist völlig überzeichnet und auch ein bisschen rückwärtsgewandt. Es wird so getan, als ob wir den Onlinehandel erst ermöglichen würden. Tatsache ist, dass sich die Vertriebsmodelle längst erheblich gewandelt haben und dies auch zukünftig tun werden. Unsere Aufgabe ist es nicht, die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen zu bewerten. Wichtig ist aber, dass in diesem dynamischen Umfeld nicht nur die Angebote der großen Händler und Hersteller im Netz gefunden werden, sondern auch kleine Händler eine Chance haben, diesen Vertriebsweg zu nutzen. Wir müssen als Wettbewerbsbehörde dafür sorgen, dass Vertriebskanäle offengehalten werden.

LZ: Gibt es für Markenhersteller Möglichkeiten, Qualitätskriterien für Onlineplattformen festzuschreiben?

Mundt: Ja, die gibt es. Mit dem Sportartikelhersteller Asics stehen wir derzeit in Verhandlungen über die Festlegung solcher Kriterien. Wenn dieser Pilotfall abgeschlossen ist, haben wir eine gute Grundlage, an der sich Hersteller und Händler orientieren können. Nach unserer Auffassung handelt es sich beim pauschalen Verbot von Onlineplattformen, Preissuchmaschinen und der Logo-Verwendung um schwerwiegende Beschränkungen des Wettbewerbs. Damit betätigt sich das Kartellamt als europäischer Vorreiter.

LZ: Wäre es nicht eher die Aufgabe der EU-Kommission, die Frage der vertikalen Vertriebsbeschränkung zu bewerten?

Mundt: Die Kommission ist lediglich „Primus inter pares“, wenn es um die einheitliche Rechtsanwendung in Europa geht. Eine nationale Behörde kann durchaus Vorreiter sein, wobei ich gar nicht sagen will, ob wir das sind. Wir haben aufgrund von Beschwerden Fälle aufgegriffen, aber auch in Frankreich und anderen Mitgliedsstaaten gibt es Verfahren zu dieser Thematik. Angesichts der internationalen Ausrichtung der Vertriebskonzepte vieler Hersteller ist es nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidungen nationaler Behörden grenzüberschreitenden Einfluss haben können.

Das Gespräch führte Hanno Bender

Quelle: Lebensmittel Zeitung vom 5. September 2014.

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