"Keine Angst vor großen Konzernen"

Westfalen-Blatt: Ist das Bundeskartellamt bei den großen Entscheidungen ein zahnloser Tiger? Das Verbot einer Übernahme der Kaisers-Märkte von Tengelmann durch den Marktriesen Edeka wurde vom Bundeswirtschaftsminister wieder rückgängig gemacht...

Andreas Mundt: Also das Verfahren läuft ja noch. Ich sehe nicht, dass wir an Schlagkraft verloren hätten. Seit Einführung der Fusionskontrolle im Jahr 1973 haben die Bundeswirtschaftsminister das Instrument der Ministererlaubnis erst acht Mal benutzt, um eine Entscheidung des Kartellamts aus übergeordneten Gründen umzustoßen. Auch wenn das einige jetzt vielleicht erstaunt: Ich bin sogar froh, dass es das Instrument der Ministererlaubnis gibt. Auf diese Weise ist das Bundeskartellamt bei der Fusionskontrolle befreit von politischen Erwägungen, etwa dem Schutz von Arbeitsplätzen. Wir prüfen nur die wettbewerblichen Auswirkungen. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat Frankreich vor kurzem unser System übernommen.

Westfalen-Blatt: Mittelständler erhalten saftige Strafen. Wenn ein kleiner Brauer wie Barre die Chefin der Warsteiner Brauerei trifft und man über die Branchensituation spricht, droht schnell Unheil. Wenn dagegen ein Konzern wie InBev seine Marken, die im Einzelfall viel stärker sind, koordiniert und konzertiert am Markt agieren lässt, ist das legal. Aber fair ist es nicht, oder?

Andreas Mundt: Also wenn sich Unternehmer nur über die Branchensituation unterhalten, droht mit Sicherheit noch kein Ungemach. Das geschieht in jedem Wirtschaftsverband und ist richtig und wichtig für die Unternehmen. Zu einem Wettbewerbsverstoß gehört viel mehr – beispielsweise konkrete Absprachen über Preise. Die Erfahrung zeigt, dass offenbar auch Großkonzerne immer wieder der Versuchung unterliegen, den Wettbewerb zu umgehen. Die Strafen, die sie dafür bezahlen müssen, richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungskraft und sind deutlich höher als jene, die ein kleineres Unternehmen für das gleiche Vergehen zu bezahlen hat.

Westfalen-Blatt: Wird sich das Bundeskartellamt mittelfristig gegen die Parallelorganisationen in Brüssel und Washington behaupten können?

Andreas Mundt: Es gibt zumindest in Europa eine klare Aufgabenteilung. Sind inländische Belange betroffen, wird national entschieden. Agieren die Unternehmen länderübergreifend, entscheidet die EU-Kommission. Auch über Europa hinaus arbeiten wir zusammen. Mit dem US Departement of Justice in Washington haben wir uns schon in Einzelfällen sehr eng abgestimmt. Teilweise haben wir gemeinsam Auflagen durchgesetzt und denselben Treuhänder zur Überwachung eingesetzt.

Westfalen-Blatt: Aber sind die Standards nicht sehr unterschiedlich?

Andreas Mundt: Diese anzugleichen ist das Ziel eines Weltverbandes, dem 130 Kartellbehörden angehören und dessen Präsident ich bin.

Westfalen-Blatt: Aber selbst alle zusammen sind doch machtlos gegen Konzernriesen wie Google, Apple und Facebook...

Mundt: Nein, keinesfalls. Als Amazon – nun wirklich auch kein kleiner Konzern – Händlern vorgeschrieben hat, Produkte, die sie über Amazon Marketplace verkauften, auf anderen Plattformen nicht billiger zu vertreiben, ist das Bundeskartellamt eingeschritten. Und mit Erfolg: Amazon hat diese Klausel aufgegeben, und zwar europaweit. Auch die Verfahren gegen sogenannte Bestpreisklauseln etwa bei Online-Buchungsportalen in der Hotelbranche waren erfolgreich. Verfahren gegen Google sind auf europäische Ebene im Gange. Wir sind nicht machtlos.

Westfalen-Blatt: Konkreter Fall: Der US-Konzern Diebold will Wincor Nixdorf übernehmen. Sehen Sie Probleme?  Wie lange wird die Prüfung dauern? Und stimmen Sie Ihre Reaktion mit anderen Kartellämtern von USA bis China ab?

Mundt: Dieses Vorhaben ist bislang weder bei uns noch bei der Europäischen Kommission zur Prüfung angemeldet. Generell erfolgt in solchen globalen Fällen stets eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden.

Das Interview führte B. Hertlein

Quelle: Westfalen-Blatt

PDF-Datei des Interviews:

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