"Vor allem Anwälte profitieren"

Focus: Herr Mundt, als Fans jeglichen Süßkrams haben wir vor, die Mitglieder des Zuckerkartells auf Schadensersatz zu verklagen. Wie beurteilen Sie unsere Erfolgsaussichten?

Mundt: Da bin ich ehrlich gesagt nicht sehr optimistisch. Ihr individueller Schaden als einzelner Verbraucher ist doch sehr überschaubar. In Ländern wie zum Beispiel den USA könnten Sie sich mit anderen Geschädigten zusammenschließen und ihre Forderungen bündeln. Das Instrument der Sammelklage kennen wir in Deutschland und Europa nicht.

Focus: Warum nicht?

Mundt: Wir haben darüber hierzulande, aber auch auf Europa-Ebene diskutiert und uns dann ganz bewusst dagegen entschieden. Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass von Sammelklagen vor allem Anwälte, nicht aber Verbraucher profitieren. Im Zuge der Novelle des GWB sollen durch Kartelle Geschädigte aber doch schneller und einfacher vor Gericht ziehen können. Es ist richtig, dass eine europäische Richtlinie, die jetzt umgesetzt wird, dieses Ziel verfolgt. Für Unternehmen, die von Kartellen betroffen sind, sind die Möglichkeiten zur Schadensersatzklage bereits sehr gut. Das soll jetzt noch einfacher und schneller gehen. Da geht es zum Beispiel um Offenbarungspflichten, damit Geschädigte ihren Schaden leichter beziffern können. Die Richtlinie verfolgt auch das Ziel, den Kronzeugen zu schützen, ihn nicht schlechter zu stellen als andere Kartellanten.

Focus: Kommt dieser Ansatz aus der Angst, die vielen Forderungen könnten mögliche Zeugen dazu verleiten, sich nicht aus der Deckung zu wagen?

Mundt: Auf jeden Fall. Wir wollen auch bei der zivilrechtlichen Verfolgung eine möglichst große Rechtssicherheit für den Kronzeugen. Wenn sich Unternehmen unkalkulierbaren Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen, machen sie möglicherweise weniger Gebrauch von der Kronzeugenregelung.

Focus: Überrascht es Sie, dass trotz Ihrer Erfolge und der hohen Strafen immer noch so viel geklüngelt wird?

Mundt: Gesetzesverstöße wird es leider immer geben. Sie werden Kartelle nie ganz verhindern können. In den USA liegt die durchschnittliche Haftstrafe für Kartellvergehen bei zwei Jahren. Und trotzdem haben die Behörden dort ähnlich viel zu tun wie wir.

Focus: Sie halten also nichts davon, den Kartellanten mit strafrechtlicher Verfolgung, sprich Knast, zu drohen?

Mundt: Wenn Sie ein Kartell gegenüber dem Staat bilden, dann ist das bereits strafbar. Und trotzdem passiert es – denken Sie an das Schienen- oder das Feuerwehrfahrzeugkartell. Die Verfahren werden durch Strafbarkeit länger und komplizierter, die Kartelle aber nicht weniger.

Focus: Ärgert es Sie nicht maßlos, wenn sich Unternehmen durch trickreichen Konzernumbau ihrer Strafe entziehen?

Mundt: Natürlich, aber das Thema ist jetzt Teil der Novelle. Aktuell stehen auf Grund dieser Gesetzeslücke, auf die wir immer wieder hingewiesen haben, Hunderte Millionen Euro im Feuer. Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzgeber diese Lücke schließen wird.

Das Interview führten M. Kowalski und J. Schuster.

Quelle: FOCUS 2/16 vom 9. Januar 2016, Seite 74.

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