Kartelle

Die Verfolgung und Ahndung illegaler Kartelle ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamts.

Was ist ein Kartell und wie kann das Bundeskartellamt illegale und geheime Absprachen aufdecken? Welche Strafen drohen den Tätern und wie können vielleicht auch Sie uns bei der Kartellverfolgung unterstützen?

Schatten von zwei Personen, die sich die Hände schütteln
Quelle:AdobeStock/Henry Schmitt

Aktuelle Meldungen zum Thema

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50+1-Verfahren – Verfahrensstand

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Abfederung einer möglichen Gasmangellage - Bundeskartellamt lässt einmalig zeitlich begrenzte Kooperation von Zuckerproduzenten zu

06.09.2022

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Hinweise auf Verstöße

Hinweise von Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern sind ein zentrales Instrument zur Aufdeckung von Verstößen gegen das Kartellrecht. Entsprechende Hinweise - insbesondere von Insidern, die von einem Verstoß als Mitarbeiter oder Vertragspartner erfahren haben - nimmt das Bundeskartellamt dankbar entgegen, auch anonym und digital.

Schatten von zwei Personen, die sich die Hände schütteln
Quelle:AdobeStock/freshidea

Kartellverfolgung

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.

Schatten von zwei Personen, die sich heimlich treffen
Quelle:Mint Images/Mint Images RF

Kartellverfahren

Die Kartellverfolgung sind eine kriminalistische Herausforderung. Gibt es konkrete Anhaltspunkte für illegale Absprachen wird meist eine Durchsuchungsaktion geplant und durchgeführt. Im Anschluss müssen Zeugen vernommen und Beweismittel ausgewertet werden. Ist das Kartell nachgewiesen, können hohe Bußgelder verhängt werden.

leer
Quelle:AdobeStock/amnaj

Schadensersatz

Es besteht die Möglichkeit der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Wer gegen das Kartellverbot verstoßen hat, ist verpflichtet, den Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die private Durchsetzung des Kartellrechts dient damit der Wiedergutmachung des durch ein Kartell verursachten individuellen Schadens.

Helfen kann dabei auch die Akteneinsicht in Bußgeldentscheidungen des Bundeskartellamtes.

Richterlicher Hammer liegt auf mehreren 50 Euro Scheinen, daneben ein Taschenrechner
Quelle:AdobeStock/Juan
Ein aufgeklappter Gesetzestext auf einem Tisch
Quelle:AdobeStock/Ingo Bartussek

Häufig gestellte Fragen...

Was ist ein Kartell?

Kartelle sind Vereinbarungen von Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, also beispielsweise Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kunden.

Warum sind Kartelle schädlich?

Für die Kundinnen und Kunden führen Kartelle in der Regel zu höheren Preisen, schlechterer Qualität und ausbleibender Innovation.

Was kann das Bundeskartellamt tun?

Das Bundeskartellamt kann gegen die beteiligten Unternehmen und verantwortliche Personen hohe Bußgelder verhängen.

Was ist ein „Hardcore-Kartell“?

Besonders schwerwiegend sind Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen. Sie führen regelmäßig zu besonders großen Schäden. Man spricht in diesen Fällen von Hardcore-Kartellen.

Wie hoch sind die Strafen?

Ein Bußgeld kann bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens betragen. Verantwortlichen Personen drohen Geldbußen von bis zu einer Millionen Euro.

Was war bislang die höchste Strafe?

Insgesamt rund 646 Millionen Euro Bußgeld verhängte das Bundeskartellamt im Jahr 2019 gegen drei Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei sog. Quartoblechen.

Was sind horizontale Absprachen?

Wenn Unternehmen derselben Marktstufe, die eigentlich zueinander im Wettbewerb stehen, Absprachen treffen.

Was sind vertikale Absprachen?

Absprachen zwischen Akteuren verschiedener Marktstufen können ebenfalls verboten sein. Z.B. eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Händler über einen Endverkaufspreis.

Wie kann man Kartelle melden?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen erlangt? Dann kontaktieren Sie die externe Meldestelle des Bundeskartellamtes.

Als Kartellbeteiligte bietet Ihnen darüber hinaus das Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamtes die Chance straffrei aus dem Kartell herauszukommen, wenn Sie uns helfen, das Kartell aufzudecken. Für eine vertrauliche Kontaktaufnahme – gegebenenfalls vorab anonym über einen Rechtsanwalt – und Fragen im Hinblick auf das Kronzeugenprogramm steht die Leiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung, Dr. Katrin Roesen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Weiterführende Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern nehmen wir über unser Bürgertelefon gerne entgegen:

Bürgertelefon

Telefon: 0228 9499-555
Montag bis Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr - 16 Uhr
E-Mail schreiben

Was ist ein Kronzeuge?

Beteiligten an einem Kartell, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, kann das Bundeskartellamt eine drohende Geldbuße erlassen oder erheblich reduzieren. Das Kronzeugenprogramm ist gesetzlich geregelt (§81h bis 81n GWB). Dabei gilt: je frühzeitiger eine Kooperation erfolgt, desto wertvoller ist sie in der Regel und desto stärker kann sie honoriert werden.

Auch zivilrechtlich ist der Kronzeuge, dem der vollständige Erlass der Geldbuße gewährt wurde, gegenüber Schadensersatzklägern nach § 33e GWB gesetzlich privilegiert.

Anträge auf Kronzeugenbehandlung, Marker zur Rangwahrung und Kurzanträge können beim Bundeskartellamt eingereicht werden. Für eine vertrauliche Kontaktaufnahme – gegebenenfalls vorab anonym über einen Rechtsanwalt – und Fragen im Hinblick auf das Kronzeugenprogramm steht die Leiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung zur Verfügung. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.

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